27. März 2024 Timo Hörske - persönlicher Blog
Grundgesetz

apropos: Wahlbeteiligung – Geht wählen

Noch 14 Tage bis zur Bundestagswahl. Zeit eine Lanze zu brechen zur Wahl zu gehen. Briefwahl oder am Wahltag in der Wahlkabine ist dabei eigentlich egal. Es geht um die Wahlbeteiligung.

Was ist Wahlbeteiligung?

Als Wahlbeteiligung wir der Anteil der Wahlberechtigten wiedergegeben, die bei einer Wahl tatsächlich gewählt haben. Zu den Wählenden werden auch jene gezählt, die einen leeren Wahlzettel oder einen ungültigen abgegeben haben. Bei politischen Wahlen ist sie Ausdruck der politischen Partizipation der Bevölkerung.

Kurz und einfach – Ein Beispiel

Oft wird gesagt, dass die eigene persönliche Stimme keinen Einfluss auf die Politik hat, es sich also nicht lohnt wählen zu gehen. Ich könnte jetzt einen langen Vortrag über den Sinn, Wichtigkeit, Freiheit und Selbstbestimmung der Demokratie halten. Eindrücklicher ist aber ein kurzes Beispiel:

  • 100 Wahlberechtigte: 75 gehen wählen, 3 wählen Partei X = 4 % (Bei 5 Prozent Sperrklausel wäre Partei X NICHT im Parlament vertreten.)
  • 100 Wahlberechtigte: 50 gehen wählen, 3 wählen Partei X = 6 % (Partei X wäre im Parlament vertreten.)

Mir ist bewusst, dass in der Realität 61,5 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland wählen dürfen und daher die Rechnung nicht ganz so einfach ist. Das Beispiel zeigt aber deutlich wie wichtig eine hohe Wahlbeteiligung für die Abbildung des Wählerwillens sein kann.

Geht wählen! Nutzt euer Recht! Lebt die Demokratie!

Es gibt Länder in der Welt bei denen die Bürgerinnen und Bürger auf die Straße gehen um ein, für uns selbstverständliches, Recht durchzusetzen. Dies sollte man sich immer mal wieder vor Augen führen.

Meine Bitte an meine Leserinnen und Leser: Geht wählen!

Zum Abschluss noch eine Empfehlung: https://www.80prozentfuerdeutschland.de/ und https://www.bundeswahlleiter.de/

 

 

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