29. März 2024 Timo Hörske - persönlicher Blog

Begriffe: Wahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung

Am 10. Mai 2015 findet die Kommunalwahl, in Bremerhaven Stadtverordnetenwahl genannt, statt. Dabei geht es um die von den Bürgern gewählte Stadtvertretung. Aus der Stadtverordnetenversammlung bildet sich zusammen mit dem Magistrat das politische Organ der Stadt Bremerhaven. Ihre Aufgaben sind vielseitig und beschreiben vor alle Angelegenheiten der Stadt und sind in vielen Bereichen entscheidungsberechtig, sofern nichts anderes aus den Verfassungsgrundlagen des Bundeslandes Bremen ergeht.

Seit 2011 begleitet die Stadtverordnetenwahl eine besondere Regelung im Wahlrecht. Wo zuvor nur Wahlrecht ab der Volljährigkeit, sprich ab 18 Jahre bestand, wurde dies nun auf 16. Jahre reduziert. Eine weitere Besonderheit im Wahlrecht ist bei der Wahl des Kommunalparlament zu finden, bei dessen Wahlen insgesamt fünf Stimmen abgegeben werden können. Diese beziehen sich sowohl auf die Listen als auch auf die dort vermerkten Einzelkandidaten. Dies wird kumulieren beziehungsweise panaschieren genannt. Kumulieren bezeichnet dabei das Sammeln von Stimmen auf einen Listen- oder Kandidatenvorschlag und Panaschieren die Verteilung der Stimmen auf einen oder mehreren Vorschlägen auf einer oder mehreren Listen- oder Kandidatenvorschlägen.

Diese Praktik wurde ebenfalls 2011 erstmalig eingeführt und soll den Bürgern von Bremerhaven mehr Mitbestimmungsrecht verleihen.

Einer der Einzelkandidaten bin zum Beispiel ich, der als Mitglied der SPD kandidiert und als Bewerber auf Liste 1 Platz 31 zu finden ist.

Gleichzeitig zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung findet auch die Landtagswahl statt. Sowohl die Kandidaten für den Landtag als auch für die Stadtverordnetenversammlung werden für eine Dauer von insgesamt vier Jahren gewählt.

In der Vergangenheit war in Bremerhaven die Wahlbeteiligung 2011  seit Beginn der Aufzeichnungen aus dem Jahre 1947 am niedrigsten. Die Tendenz sieht weiterhin so aus, als wäre sie sinkend.

Speziell durch die neuen Bestimmungen im Wahlrecht kann jeder einzelne wahlberechtigte Bürger mitbestimmen, was in Bremerhaven geschieht. Hier sollte niemand die Stadt dem Zufall und die Verantwortung anderen überlassen, sondern sich aktiv an den Wahlen beteiligen. Nur so kann die Stadt für die mehrheitlichen Ansprüche agieren, seinen Einwohnern eine sichere sowie höhere Lebensqualität bieten und die Stadt auch optisch den Wünschen der Mehrheit anpassen.

Aus den genannten Gründen ist es wichtig, dass auch Sie Ihre Stimmen abgeben. Wenn Sie bisher wie ich glaubten: “was kann schon eine Stimme” bewegen, dann seien Sie versichert, dass Sie nun mit fünf Stimmen alles verändern können, was Ihnen nicht gefällt beziehungsweise das mit Ihren Stimmen unterstützen, was Sie sich für Ihren Wohnort und vielleicht sogar Ihre Heimatstadt wünschen.

Machen Sie aktiv an der Führung der Stadt mit und notieren Sie sich den Termin für den 10. Mai 2015, wo Sie auch mich wählen können, wenn Sie mögen.

Hier noch ein Video aus dem letzten Kommunalwahlkampf der SPD, wo wir Ihnen mit Hilfe von Walroß Dieter und Fiete, der Stadt bekannten Möwe, die 5 Stimmen erklärt haben.

 

2 Kommentare

  1. Hallo,

    ich habe die Videos beim letzten Mal schon klasse gefunden. Wird es diesmal wieder welche geben? Ich finde so kann man sich ja richtig auf die Wahl freuen.

    Gruß G.Huber

  2. Hallo Herr Huber,
    dass kann ich noch nicht sagen. Wir werden sehen ob wir das Team von damals für ein Relaunch gewinnen können. Ich halte Sie auf dem Laufenden.
    Mit besten Grüßen
    Ihr Timo Hörske

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