28. März 2024 Timo Hörske - persönlicher Blog
Vertrag von Amsterdam

Der letzte Tag Europa, wie wir es kennen?

Morgen ist ein historischer Tag für Europa. Die Briten stimmen über den Ausstieg aus der Europäischen Union, kurz Brexit, ab. Sollten die Briten für den Brexit stimmen, blieben Fragen über Fragen. Wie geht ein EU-Austritt? Wer zahlt drauf? Wie wird die weitere Zusammenarbeit zwischen Insel und Festland aussehen? Das Problem niemand weiß bisher eine Antwort.

Fakten:

Wenn die Briten morgen für den Brexit stimmen, dann ist die Europäische Union, kurz EU, nicht darauf vorbereit, soweit sind sich alle Beteiligten darüber klar. Noch nie in der Geschichte der EU hat ein Mitgliedstaat die Gemeinschaft verlassen. Eine mögliche Abwicklung der europäischen Verträge ist zwar vorhanden, aber wirklich viel sagt der Artikel 50 des Lissabon-Vertrages nicht aus. Denn bei den Verhandlungen ging niemand davon aus, dass der Punkt jemals eintreten würde. Ausgerechnet Großbritanninen forderte damals aber die Aufnahme eines entsprechenden Artikels. Eine Austrittsklausel war eigentlich nie vorgesehen. Doch nach der an den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheiterten EU-Verfassung wollten die Macher eine erneute Niederlage unbedingt vermeiden – man gab dem Drängen aus London nach. Nun könnte der Artikel erstmals zur Anwendung kommen, so es denn am 23. Juni zu einem britischen Nein kommen sollte.

Der “Ausstiegsartikel” ((https://dejure.org/gesetze/EU/50.html))

(1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.

(2) Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.

(3) Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.

(4) Für die Zwecke der Absätze 2 und 3 nimmt das Mitglied des Europäischen Rates und des Rates, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder an den diesen Mitgliedstaat betreffenden Beratungen noch an der entsprechenden Beschlussfassung des Europäischen Rates oder des Rates teil.

Die qualifizierte Mehrheit bestimmt sich nach Artikel 238 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

(5) Ein Staat, der aus der Union ausgetreten ist und erneut Mitglied werden möchte, muss dies nach dem Verfahren des Artikels 49 beantragen.

In dem vorliegenden Artikel wird zwar eindeutig festgelegt, dass jeder Mitgliedstaat das Recht hat, die Gemeinschaft zu verlassen. Das Wie wird aber in nicht allzu vielen Details beschrieben. Festgelegt ist lediglich, dass der Austritt beim Europäischen Rat formell mitgeteilt werden muss.

Das Land verliert dann das Recht an den Sitzungen der Mitgliedstaaten teilzunehmen. Die übrigen Länder haben dann zwei Jahre Zeit, die Konditionen eines Austritts zu verhandeln. Es braucht dafür die Zustimmung der verbleibenden EU-Länder und des Europäischen Parlaments. Kommt es zu einem einzigen Nein oder kann man sich innerhalb der zwei Jahre nicht einigen, wird der der Austritt einseitig wirksam. In dem betroffenen Land haben die Verträge der EU dann keine Gültigkeit mehr.

Was heißt ein möglicher Brexit konkret?

Ich habe berechtigte Zweifel, dass es den Mitgliedstaaten im Fall der Fälle gelingen wird, binnen zwei Jahren alle 36 Kapitel in umgekehrter Form ,wie bei einem Beitritt, neu auszuhandeln. Immerhin ca. 80.000 Rechtsakte müssten geprüft und angepasst werden. Die Verantwortung als Wächterin der Verträge hätte dann die Europäische Kommission.

Ein Beispiel ist die Visafreiheit, ein wesentliches Merkmal der EU, das für die Bürgerinnen und Bürger der EU zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Grundsätzlich würde mit einem Brexit diese entfallen.vEs müsste mit jedem Land Einzelfallregelungen zur Visumfreiheit geschlossen werden. Betroffen könnten auch Regelungen sein, die die EU mit Drittländern, aktuell gerade mit der Türkei, schließt. Sie würden dann möglicherweise nicht mehr für Großbritannien gelten. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Briten Übergangsfristen gelten lassen würden. 2004 hatte Großbritannien bewusst mehr Osteuropäer ins Land gelassen als andere EU-Länder, weil Arbeiter benötigt wurden. Harte Regelungen nach einem Brexit würden ganze Branchen, etwa in der Hotellerie oder auf dem Bau, ausbluten lassen.

Zweites Beispiel ist das Finanzzentrum London: Eine Seite sieht bereits den Untergang der Londoner City im Falle eines Brexit, die andere sagt ihr eine goldene Zukunft voraus, fernab von lästigen EU-Vorschriften. Zu befürchten ist vor allem, dass zum Beispiel US-Banken nach Paris oder Frankfurt abwandern könnten, um ihre Finanzprodukte weiterhin ungehindert in EU-Staaten verkaufen zu können. Zudem könnte die Europäische Zentralbank versuchen, den lukrativen Devisenhandel mit dem Euro aus London abzuziehen. Erwartet wird auch, dass das britische Pfund zumindest kurzfristig an Wert verlieren wird.

Es gibt aber noch zahlreiche andere Regelungen und Verordnungen, die den Briten zum Nachteil werden können u.a. Beschränkungen im Handel durch Zölle, Markenschutz etc.

Politische Folgen

Nicht nur der Lebensalltag der Briten kann sich durch einen möglichen Brexit ändern. Viel mehr würden sich die Mächteverhältnisse im Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat deutlich verschieben. Die Frage ist wohin? Würden andere Länder dem Beispiel Großbritanniens folgen? Wie ist es um die europäische Einheit wirklich bestellt? Dazu kann man heute noch keine eindeutige Antwort finden. Viel mehr wird dadurch die Idee der EU in Frage gestellt, das größte Friedens- und Wirtschaftsprojekt der Gegenwart, wird ordentlich durchgerüttelt und wir werden sehen müssen wie es weiter geht.

Kommentar

Ich hoffe auf eine weise Entscheidung der Briten und wünsche mit deren Verbleib in der EU. Auch aus Ihrem höhst eigenen Interesse. Viele Vorteile der EU sind für uns mittlerweile zur Selbstverständlichkeit geworden und wir müssen uns die Chancen und die Potentiale einen europäischen Gemeinschaft in diesen Zeiten wieder vor Augen führen. Anderfalls verlieren wir das eigentliche Ziel, dass die Gründungsväter mit der EU hatten.

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