25. April 2024 Timo Hörske - persönlicher Blog
Grundgesetz

Die Gesetzgebung in Deutschland

Lexikon von waehlt.hoerske.de: Der Weg zum Gesetz – Die Gesetzgebung in Deutschland

Gesetze bestimmen unseren Alltag und unser Leben. Dennoch wissen viel zu wenige Menschen genau, wie die Gesetzgebung in Deutschland funktioniert und wie ein Gesetz entsteht. Denn der Weg von der Idee bis zum ratifizierten und somit anwendbaren Gesetz ist oftmals lang und steinig. Dies ist sowohl Vor- als auch Nachteil, müssen Gesetze doch gründlich geprüft und gegen Schwachstellen abgesichert werden. Das demokratische System in Deutschland bietet vor allem bei der Gesetzgebung viele Kontrollinstanzen.

Von der Idee zum Gesetz

Zunächst einmal muss ein Gesetzesvorschlag eingebracht werden. Für Bundesgesetze können verschiedene Verfassungsorgane einen Gesetzesvorschlag einreichen. Diese wären:

– Bundesregierung
– Bundesrat
– Mitglieder des Bundestages

In jedem Fall wird der Gesetzesvorschlag zunächst im Bundestag behandelt, da dieser das erste Beschlussorgan darstellt. Nun finden zu jedem Gesetz im Bundestag drei Beratungen statt, welche als Lesungen bezeichnet werden.

Die drei Lesungen

Die erste Lesung beinhaltet eine grundlegende und umfassende Debatte über die Grundzüge und Inhalte des Gesetzesentwurfs. Im Regelfall werden die Gesetzesentwürfe nun an einen oder mehrere Fachausschüsse weitergeleitet, welche eine “Beschlussempfehlung und Bericht” ausarbeiten sollen. Somit kann das Gesetz in kleinerem und fachlich versierterem Kreis entwickelt und verbessert werden.

In der zweiten Lesung wird über “Beschlussempfehlung und Bericht” diskutiert und über Änderungsvorschläge und Bestimmungen des Gesetzes abgestimmt. Dies ist ein normaler Vorgang in der Gesetzgebung und wird bei allen Bundesgesetzen so eingehalten.

Die dritte Lesung ist nun die endgültige Abstimmung. Um einen Gesetzesentwurf zu beschließen, genügt eine einfache Mehrheit im Bundestag. Soll mit einem Gesetz die Verfassung geändert werden, ist allerdings eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Somit ist die Gesetzgebung auf Seiten des Bundestages abgeschlossen und das Gesetz wird an den Bundesrat weitergeleitet.

Der Bundesrat: Zustimmung und Einspruch

Man unterscheidet zwischen Einspruchsgesetzen und Zustimmungsgesetzen. Bei Zustimmungsgesetzen muss der Bundesrat einem Gesetz explizit zustimmen. Dies ist bei Änderungen des Grundgesetzes und bei allen Gesetzen notwendig, welche in die Rechte und Pflichten der einzelnen Bundesländer und deren Finanzen eingreifen. Einspruchsgesetze benötigen in der Gesetzgebung keinerlei Zustimmung des Bundesrates. Hier hat der Bundesrat ausschließlich die Möglichkeit gegen einen Gesetzesvorschlag Einspruch zu erheben und das Gesetz somit zu blockieren.

Abschluss der Gesetzgebung: Bundesregierung und Bundespräsident unterzeichnen

Am Ende der Gesetzgebung steht die Prüfung und Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und die Bundesregierung. Mit diesem abschließenden Akt werden neue Gesetze angenommen und treten mit dieser Unterzeichnung in Kraft. Somit ist der Prozess der Gesetzgebung abgeschlossen. Neue Gesetze und Gesetzesänderungen werden im Bundesanzeiger dokumentiert und sind online und offline für jeden Bürger problemlos einsehbar.

Weitere Informationen gibt es beim Deutschen Bundestag, der Bundeszentrale für Politische Bildung und dem Bundesrat.

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