18. März 2024 Timo Hörske - persönlicher Blog
Richtlinie 2009/136/EG

Keks- Richtlinie… UPDATE

UPDATE 13.01.2017:

Seit 2012 ist die EU-Regel nun in Kraft, wonach Webseiten die Zustimmung
der Nutzer einholen müssen, wenn sie einen Cookie auf den Rechnern
speichern wollen. Die Richtline ist Bestandteil einer 2009 beschlossenen
Sammlung von Datenschutzrichtlinien und hat dafür gesorgt, dass Webseitenbetreiber
entsprechende Banner integrierten mussten. Es wurde nun ein Vorschlag der EU-
Kommission bekannt, der diese Vorschrift drastisch ändern könnte. In dem Vorschlag
heißt es , dass die Cookie-Bestimmung „gestrafft“ werden müsse, da
sie „den Nutzer mit vielen Zustimmungsanfragen konfrontiert“.


… ähm Cookies Richtlinie müsste es natürlich heißen:

RICHTLINIE 2009/136/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2009 ((Download: Richtlinie 2009/136/EG ))

Richtlinie 2009/136/EG
Richtlinie 2009/136/EG
Wie ihr vielleicht bemerkt habe findet ihr seit einigen Tagen oben auf meiner Seite einen kurzen Hinweis zu der Verwendung von Cookies. Dies einzubauen, dazu hat mich in der letzten Woche Google aufgefordert, da ich wie die meisten Webseiten Betreiber einige der Funktionen von Google nutze. Unter anderem um herrauszufinden welche Artikel/ Themen euch besonders interessieren oder aber um Werbung zu schalten für die Finanzierung der Seite. (Hosting, Domainkosten etc.)

Google fordert dies in seinen Nutzungsbedingungen, da es damit auf die unsichere Rechtslage in Deutschland reagiert. Denn die Frist zur Umsetzung ist bereits zum 25. Mai 2011 abgelaufen. In der Gesetzgebung Deutschlands hat sich aber in dem Bereich nichts geändert. Sind Deutschlands Gesetze also bereits ausreichend? Davon ist zumindest die Pressestelle des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums überzeugt:

„Das Bundeswirtschaftsministerium hat in der letzten Legislaturperiode einen Fragebogender Europäischen Kommission zur Umsetzung in Deutschland beantwortet und dabei insbesondere auf die Bestimmungen des Telemediengesetzes hingewiesen. Es gibt keine Signale seitens der Europäischen Kommission, dass die dargestellte Rechtslage unzureichend sei.“ ((Quelle: telemedicus.info))

Reichen die Regelungen des TMG aus um den strengen Anforderungen der EU im Umgang mit Cookies gerecht zu werden? Stellen wir die entsprechenden Passagen dochmal gegenüber:

„wenn der betreffende Teilnehmer oder Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassen den Informationen, die er gemäß der Richtlinie 95/46/E G u. a. über die Zwecke der Verarbeitung erhält, seine Einwilligung gegeben hat.“ ((Quelle: Richtlinie 2009/136/EG))

So stellt es die Richtlinie da, für mich heißt dies vor der Verwendung von Cookies muss der Nutzer der Webseiten erst aktiv zustimmen bevor die Cookies erzeugt oder gespeichert werden dürfen. Wir könnten also von einem Opt-In Verfahren sprechen, welches Anwendung finden müsste.
Im Gegensatz dazu sind laut § 15 Abs. 3 TMG für bestimmte Tracking-Mechanismen (bei denen üblicherweise auch Cookies eingesetzt werden) das Opt-Out-Prinzip vorgesehen, d.h.: der Nutzer muss darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass Cookies verwendet werden z.B.: durch Datenschutzinformationen im Impressum o.ä. Der Nutzer selber muss aber aktiv werden in dem er zum Beispiel der Verwendung von Cookies durch Einstellungen in seinem Browser widerspricht.
Die Europäische Kommission scheint da keinen Widerspruch erkennen zu können:

„Yes, we can confirm that Germany has transposed the revised ePrivacy Directive into national law.” ((Quelle: telemedicus.info))

Also als verantwortlicher Schreiberling für diese Seite macht man was? Ich habe mich für einen Mittelweg entschieden: Es gibt eine direkte Benachrichtigung am Anfang der Seite mit der Möglichkeit der Verwendung von Cookies zu zustimmen, aber eben nur im technisch einfacheren Opt-Out-Prinzip. Jeder entscheidet also selber durch seine Browsereinstellungen ob er Cookies möchte oder nicht, weiß aber sofort beim Besuch meiner Seite das es bei mir auch Cookies gibt.

Achja diese Cookies sind:

Ein Cookie (englisch [ˈkʊki]; zu deutsch Keks oder Plätzchen; auch Magic Cookie, engl. für magisches Plätzchen) ist in seiner ursprünglichen Form eine Textdatei auf einem Computer. Sie enthält typischerweise Daten über besuchte Webseiten, die der Webbrowser beim Surfen im Internet speichert. Im für den Anwender besten Fall dient ein Cookie dazu, dass er sich beim wiederholten Besuch einer verschlüsselten Seite nicht erneut anmelden muss – das Cookie teilt dem besuchten Rechner mit, dass er schon einmal da war. Im für den Anwender schlechtesten Fall speichert das Cookie Informationen über komplexes privates Internetverhalten und übermittelt diese, ähnlich wie ein Trojanisches Pferd, ungefragt an einen Empfänger. Anders als das Trojanische Pferd ist ein Cookie jedoch nicht versteckt und vom Anwender einseh- und löschbar. ((Seite „Cookie“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 30. Mai 2015, 14:19 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Cookie&oldid=142623341 (Abgerufen: 31. Juli 2015, 07:58 UTC) ))

 

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